Link zum Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen:
http://www.zukunftsschulen-nrw.de/cms/front_content.php?idcat=417&lang=1
Im Sinne dieses Konzeptes wird an der GGS Büscherhof gearbeitet:
1. Bestimmung der Lernausgangslage, des Lernstandes und des Lernbedarfs der Schülerinnen und Schüler und Wahl der zur individuellen Förderung geeigneten Methoden und Materialien
- Kooperation mit den Kindergärten
- Einschulungstest / Gruppentest vor Schuleintritt
- Screening in den ersten Schulwochen zur Bestimmung der Lernausgangslage und Auswahl entsprechender Lehrmaterialien und -methoden
- regelmäßige Überprüfung des Lernstandes in den Kernfächern und Anpassung der Lehrmaterialien und -methoden
- Bildung von Fördergruppen
- individuelle Lernzeitpläne
- differenzierte Hausaufgaben
2. Unterstützung, Förderung und Begleitung der jeweiligen Lernprozesse
- gezielte Beobachtung und Überprüfung durch die Lehrkräfte
- enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hausaufgabenbetreuung
- regelmäßige Elterngespräche am Elternsprechtag (2 pro Schuljahr) und weiter Elterngespräche nach Bedarf
- gegebenenfalls Kooperation mit außerschulischen Förderlehrer und Therapeuten (nur mit Einwilligung der Eltern)
- individuelle Angebote zur Förderung und Forderung
3. Förderangebote im Hinblick auf die weiterführenden Schulen, um die Anschlussfähigkeit des Wissens sicher zu stellen und Übergänge gezielt vorzubereiten
- Kooperation mit den weiterführenden Schulen
- Besuch der Stufenkonferenzen der 5. Klassen der weiterführenden Schulen
- Kritische Betrachtung der Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (Klasse 3)
- Beratung der Eltern der Viertklässler hinsichtlich der Schulwahl
4. Dokumentation und Auswertung der Fördermaßnahmen, die schulinterne Überprüfung ihrer Wirksamkeit und die Weiterentwicklung der Förderkonzepte
- besondere Fördermaßnahmen werden in Förderplänen dokumentiert
- die Wirksamkeit durch Beobachtung und gezielte Lernzielkontrollen von der jeweiligen Lehrkraft überprüft
- in Konferenzen wird kontinuierlich am Förderkonzept der Schule weitergearbeitet.
Flexible Schuleingangsphase
Innerhalb der Schuleingangsphase, die in der Regel zwei Schuljahre umfasst, kann die individuelle Verweildauer einer Schülerin oder eines Schülers ein Jahr oder auch drei Jahre betragen.
Die Versetzungskonferenz beschließt Ende des ersten Schuljahres, ob das Kind in die Klasse 2 oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Klasse 3 wechselt.
Ende des zweiten Schuljahres wird beschlossen, ob das Kind in Klasse 3 versetzt wird, oder ob es ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt und erst danach in die Klasse 3 versetzt wird.
Dieser Beschluss wird jeweils vor dem Hintergrund der verbindlichen Anforderungen am Ende von Klasse 2 sowie auf Grund der Gesamtentwicklung des Kindes gefasst.
Das dritte Jahr in der Schuleingangsphase wird in der Schullaufbahn des Kindes nicht gezählt.
Jahrgangsbezogener Unterricht
An unserer Schule wird in der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) jahrgangsbezogen unterrichtet, d.h. es gibt das erste und das zweite Schuljahr.